
Notarielle Tätigkeitsfelder
Alles durchdacht mit Ihrer notariellen Urkunde.
Ein notarieller Vertrag mag oft viele detaillierte Regelungen enthalten und voll komplizierter Fachbegriffe stecken. Doch das ist gut so! Viele Regelungen sind nämlich nur für den Fall getroffen, dass eine Vertragspartei sich nicht an ihre Verpflichtungen hält oder in der Vertragsabwicklung etwas Unvorhergesehenes dazwischenkommt. Dann aber sind diese Vereinbarungen umso wichtiger. Ihr Notar erläutert Ihnen in der Beurkundung außerdem genau, was die notwendigen juristischen Begriffe bedeuten. Mit einer notariellen Urkunde herrscht deshalb für alle Fälle Klarheit und jeder weiß, welche Rechte ihm zustehen.
Vertrauen ist gut, vertraglich festlegen ist besser.
Wer erinnert sich morgen noch genau daran, was Sie gestern per Handschlag vereinbart haben? Solange sich alle Beteiligten einig sind, ist vieles einfach. Was aber passiert, wenn sich jemand an die getroffene Absprache nicht hält oder die Meinungen darüber auseinander gehen, was verabredet wurde? Hier hilft Ihnen die Urkunde Ihres Notars. Sie dokumentiert, was Sie miteinander vereinbart haben. Dabei regt Ihr Notar auch an, Eventualitäten festzulegen, die Sie selbst noch gar nicht bedacht haben. Der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes handelt dabei stets unparteiisch und unabhängig, sodass kein Beteiligter benachteiligt wird. Profitieren Sie von meiner Erfahrung als Notarin und lassen Sie Ihren Vertrag rechtssicher aufsetzen!
Was wir für Sie tun.
Immobilien
Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, wendet dafür in der Regel einen großen Teil seines Vermögens auf oder bindet sich für lange Zeit durch ein Darlehen. Der Erwerb, aber auch die Veräußerung einer Immobilie ist deshalb für viele Menschen ein besonders bedeutsamer Vorgang. Das Gesetz schreibt hierbei die Mitwirkung eines Notars vor. Ich als Notarin stelle sicher, dass der Kaufvertrag über die Immobilie alle notwendigen Regelungen enthält und dass keine Vertragspartei eine ungesicherte Vorleistung eingeht. Im Kaufvertrag wird vereinbart, dass der Käufer den Kaufpreis erst zu bezahlen hat, wenn sichergestellt ist, dass er das lastenfreie Eigentum an der Immobilie erhalten kann. Außerdem übergibt der Verkäufer Besitz und Eigentum an den Käufer erst, wenn er den Kaufpreis erhalten hat. Ich beurkunde zudem eine für die Kaufpreisfinanzierung des Käufers nötige Grundschuld und erläutere dem Käufer genau, was die Bestimmungen im Grundschuldbestellungsformular der Bank bedeuten. Im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrages kümmere ich mich um den Vollzug des Vertrages und stelle alle notwendigen Anträge bei Ämtern und Behörden.
Ich berate Sie bei allen immobilienrechtlichen Themen wie:
- Erwerb oder Verkauf einer Immobilie
- Erwerb eines Baugrundstücks und Beurkundung von Bauträgerverträgen
- Übertragung und Schenkung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken
- Bestellung von Dienstbarkeiten
- Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
Unternehmen
Wenn Sie eine GmbH gründen wollen, Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln möchten oder Veränderungen bei einer bereits existierenden Gesellschaft anstehen, benötigen Sie die Mitwirkung eines Notars. Ich als Ihre Notarin unterstütze Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen, kümmere mich um die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und die Eintragung ins Handelsregister. Zudem stehe ich als Ihre Ansprechpartnerin zur Verfügung, wenn Sie Unternehmensanteile veräußern oder auf die nächste Generation übertragen wollen, wenn Gesellschaften verschmolzen oder anderweitig umgewandelt werden sollen oder Sie regeln wollen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Unternehmen geschieht.
Ich unterstütze Sie unter anderem bei:
- Gründung oder Umgestaltung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG und UG)
- Übertragung von Geschäftsanteilen
- Handels- und Vereinsregisteranmeldungen
- Gesellschafterbeschlüsse (Kapitalmaßnahmen, Satzungsänderungen etc.)
- Umwandlung der Rechtsform Ihres Unternehmens
Schenken und vorweggenommene Erbfolge
Häufig macht es Sinn, Vermögenswerte schon zu Lebzeiten auf Kinder oder andere Angehörige zu übertragen. Wenn es sich bei diesen Vermögenswerten um Grundbesitz oder aber auch um Geschäftsanteile an Kapitalgesellschaften handelt, ist hierfür die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Ich kläre mit Ihnen, welche Vorteile mit einer lebzeitigen Übertragung von Vermögensgegenständen verbunden sind, was Sie beachten müssen, um Ihre Rechte abzusichern, und zeige entsprechende Lösungsmöglichkeiten auf. Dabei sorge ich dafür, dass Sie auch die steuerlichen Rahmenbedingungen einer Übertragung, gegebenenfalls auch durch einen noch hinzuziehenden Steuerberater, im Blick behalten. Zudem bespreche ich mit Ihnen, welche Ansprüche dritter Personen, z. B. von pflichtteilsberechtigten Abkömmlingen, zu beachten sind. Auch wenn Sie sich dafür entscheiden, dass Teile Ihres Vermögens erst nach Ihrem Ableben auf die nächste Generation übergehen sollen, berate ich Sie zum Thema Erbrecht und Testament.
Ich bin Ihre Ansprechpartnerin für:
- Schenkungen v. a. von Immobilien an Kinder oder Enkel
- Ehebedingte Zuwendungen unter Ehegatten
- Betriebsübergaben
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
Ehe, Partnerschaft & Familie
Sie wollen heiraten und sind sich nicht sicher, ob Sie aufgrund der Eheschließung für mögliche Schulden Ihres Ehegatten haften? Sie bekommen eine Immobilie von Ihren Eltern übertragen und möchten vermeiden, dass im Fall einer Scheidung Ihr Ehegatte einen wertmäßigen Anteil an dem Grundbesitz beanspruchen kann? Sie möchten sich scheiden lassen und wollen sich über den gemeinsamen Grundbesitz auseinandersetzen, den Versorgungsausgleich ausschließen oder Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich treffen? Für alle diese Fragen bin ich als Notarin Ihre Ansprechpartnerin. Meine Aufgabe als Ihre neutrale Beraterin ist es, in einem Ehevertrag, einer Scheidungsvereinbarung oder auch in einem Vertrag zwischen nichtehelichen Lebensgefährten Ihre Wünsche und Vorstellungen umzusetzen und zwischen den Interessen beider Vertragsteile einen gerechten Ausgleich zu finden.
Ich berate Sie bei familienrechtlichen Themen wie:
- Eheverträge
- Trennungsvereinbarungen
- Scheidungsvereinbarungen
- Vereinbarungen über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs
- Adoptionsanträge
Testament, Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Krankheit, Unfall oder Alter können dazu führen, dass man selbst nur noch eingeschränkt handlungsfähig ist. Wenn Sie die Bestellung eines vom Gericht eingesetzten Betreuers vermeiden wollen, können Sie durch Erteilung von Vollmachten an von Ihnen selbst festgelegte Personen, die Ihr Vertrauen haben, Vorsorge treffen. In einer Patientenverfügung können Sie außerdem Behandlungswünsche festlegen. Sie helfen damit Ihren Angehörigen, im Fall der Fälle zu entscheiden, welche medizinische Behandlung Sie wünschen oder nicht mehr wünschen, wenn Sie Ihren Willen dazu nicht mehr äußern können. Zudem kann es sinnvoll sein, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und für den Fall des Todes Ihren Nachlass durch Errichtung eines Testaments eindeutig zu regeln. Die von mir erstellten notariellen Urkunden genießen gegenüber privat verfassten Dokumenten zahlreiche Vorteile. Denn in einer Notarurkunde wird Ihr Wille beweiskräftig, eindeutig und zweifelsfrei niedergelegt.
Ich berate Sie bei:
- General- und Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Betreuungsverfügungen
- Vormundsbenennung und Sorgerechtsvollmachten
- Testamenten und Erbverträgen
Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?
Schreiben Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Sie können auch gern unser Kontaktformular nutzen. Mein Team und ich beraten Sie gern!