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Ihr Anliegen in besten Händen

Qualifizierte Juristen. Der Notarberuf ist eine vielseitige und juristisch anspruchsvolle Tätigkeit. Deshalb werden nur überdurchschnittlich qualifizierte Juristinnen und Juristen zum Notarberuf zugelassen. Zum Notar bzw. zur Notarin darf nur bestellt werden, wer die Befähigung zum Richteramt hat, also die erste und die zweite juristische Staatsprüfung mit Erfolg abgelegt hat. Alle Notarinnen und Notare durchlaufen im Anschluss an die zweite juristische Staatsprüfung noch eine mehrjährige Ausbildung, in der sie die besondere fachliche Qualifikation für den Notarberuf erwerben. Erst dann werden sie vom Justizministerium zum Notar oder zur Notarin ernannt.

Notarin Jana Gruschwitz

  • geboren in Grimma
  • Studium der Rechtswissenschaft und
    anschließendes Referendariat in Leipzig
  • Notarassessorin in Glauchau, Leipzig und Döbeln
  • Notariatsverwalterin in Chemnitz
  • seit 01. Januar 2015 Notarin in Leipzig als
    Amtsnachfolgerin der Notarin Christina Wolf
Jana Gruschwitz

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